Trend: Functional Food – Lebensmittel mit „Auftrag“

menschen am strand

Functional Food boomt: Proteinriegel, Adaptogen‑Drinks, Mood‑Food oder „Focus Snacks“ versprechen mehr Energie, bessere Konzentration oder weniger Stress. Einige Inhaltsstoffe sind gut untersucht, andere beruhen eher auf geschicktem Branding. Hier findest du eine klare, wissenschaftliche Analyse:

Welche Wirkungen sind realistisch?

Worauf sollte ich beim Kauf achten?

Und gibt es günstige Alternativen?

Funktionelle Lebensmittel sind Produkte, die über ihren klassischen Nährwert hinaus einen gezielten gesundheitlichen Zusatznutzen bieten sollen, etwa cholesterinsenkende Margarine oder probiotische Milchprodukte. Obwohl der Begriff seit den 1990er‑Jahren populär wurde, existierte in der EU nie eine eigene rechtliche Kategorie für funktionelle Lebensmittel. Sie gelten bis heute schlicht als Lebensmittel, die mit bestimmten Zutaten oder technologischen Verfahren angereichert wurden.

Im Unterschied dazu stehen Nahrungsergänzungsmittel, die als konzentrierte Nährstoffpräparate in dosierter Form definiert sind und nicht Teil des üblichen Lebensmittelverzehrs sind. Die Abgrenzung wurde mit der Health-Claims-Verordnung (EG 1924/2006) weiter geschärft. Seitdem dürfen sowohl Lebensmittel als auch Nahrungsergänzungsmittel nur wissenschaftlich belegte und behördlich zugelassene gesundheitsbezogene Aussagen tragen. Viele frühere Werbeversprechen, insbesondere bei Probiotika, sind dadurch entfallen oder stark eingeschränkt worden.

Es ist nicht erlaubt, den Eindruck zu erwecken, dass Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel Krankheiten heilen können. Eine ausgewogene Lebensmittelauswahl kann jedoch nachweislich dazu beitragen, ernährungsbedingten Krankheiten vorzubeugen. Ebenso kann eine ernährungstherapie auch Krankheitsverläufe positiv beeinflussen

margarine

Beispielprodukte

  • Becel ProActiv
  • Flora ProActiv

Wissenschaftliche Bewertung

Die Wirkung ist gut belegt: 1,5–3 g Pflanzensterole/-stanole pro Tag senken LDL‑Cholesterin um ca. 7–12 %.

Funktionelle Lebensmittel wie Becel pro‑activ zeigen, dass bestimmte Produkte einen klar definierten gesundheitlichen Zusatznutzen besitzen können. Durch zugesetzte Phytosterine senkt die Margarine nachweislich erhöhte LDL‑Cholesterinwerte und wirkt damit pharmakologisch . Dennoch bleibt sie rechtlich ein Lebensmittel und kein Arzneimittel. Dass ein Lebensmittel überhaupt für Menschen mit einer bestehenden Erkrankung beworben werden darf, ist ein seltener Sonderfall und wurde hier nur aufgrund umfangreicher Studien zugelassen. Stiftung Warentest sieht das kritisch und betonen, dass Becel pro-activ nicht zur Selbstmedikation genutzt werden sollte. Sie sprechen sich gegen das Produkt aus, da Lebensmittel im Alltag weniger kontrolliert verzehrt werden als Medikamente.

1. Margarine mit Pflanzensterolen/-stanolen

Margarine mit Pflanzensterolen gehört zu den ersten klar regulierten Functional Foods – und zu den wenigen, deren Wirkung gut belegt ist.

Rechtliche Grundlage (EU)

Novel Food Zulassung: Pflanzensterol-angereicherte Streichfette wurden 2000 als Novel Food zugelassen (2000/500/EC).

Kennzeichnungspflicht: Produkte müssen klar darauf hinweisen, dass sie nur für Personen mit erhöhtem Cholesterin gedacht sind (Regulation (EC) No 608/2004).

Verzehrgrenze: Maximal 3 g/Tag – höhere Mengen bringen keinen Zusatznutzen und können die Carotinoidspiegel senken (SCF‑Bewertung 2002).

Health Claim: „Pflanzensterole/-stanole senken nachweislich LDL‑Cholesterin“ – offiziell zugelassen (Regulation 983/2009, 432/2012).

Im Gegensatz zu Margarinen mit Pflanzensterolen, die einen seltenen Sonderfall darstellen und sich gezielt an Personen mit erhöhtem Cholesterinspiegel richten, gibt es auch funktionelle Margarinen, die ausdrücklich für gesunde Verbraucherinnen und Verbraucher gedacht sind. Dazu gehören Produkte, die mit Omega‑3‑Fettsäuren oder den Vitaminen A, D und E angereichert sind. Diese dürfen zugelassene Health Claims verwenden – etwa „Omega‑3 trägt zur normalen Herzfunktion bei“ oder „Vitamin D trägt zur Erhaltung normaler Knochen bei“ –, sofern das Lebensmittel pro üblicher Verzehrsmenge eine ausreichende Menge des jeweiligen Nährstoffs liefert. Bei Omega‑3‑Fettsäuren ist die erforderliche Menge oft schwerer zu erreichen, da die Claims an konkrete Tageszufuhren gebunden sind und der tatsächliche Verzehr von Streichfetten stark variiert. Deutlich einfacher ist die Claim‑Erfüllung bei Vitaminen, da es hier klare Referenzwerte gibt, von denen dann eine mindestmenge abgeleitet wird. Hier gilt für feste Lebensmittel ein Minimum von 15 % der empfohlenen Tageszufuhr auf 100 g, damit das Lebensmittel als „Quelle von Vitamin …“ gelten darf. Das ist zwar ganz schön viel Fett, wird aber als realistisch und rechtskonform eingeschätzt. Solche Margarinen bleiben damit funktionelle Lebensmittel.

Commission Regulation (EU) No 432/2012 Liste der zugelassenen Health Claims

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A02011R1169-20250401 Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) Regulation (EU) No 1169/2011

Regelt Kennzeichnung, Nährwertangaben, Pflichtinformationen. >ANHANG XIII Hier wichtig zur Herleitung der relevanten Menge!

Anhang der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 – „Nährwertbezogene Angaben“

Dort stehen alle Definitionen für:

  • fettarm
  • fettreduziert
  • zuckerfrei
  • zuckerarm
  • reich an Ballaststoffen
  • reich an Vitamin X
  • hoher Proteingehalt

2. Herz‑Kreislauf-Funktional Food

Außer der Margarine, gibt es weitere Lebensmittel, die ihre Funktionalität bezüglich der Herzkreislauffunktion ausloben. Folgende Produkte sind empfehlenswert:

Belegte Inhaltsstoffe

  • Beta‑Glucane aus Hafer – EU‑Health‑Claim: tragen zur Aufrechterhaltung eines normalen Cholesterinspiegels bei.
  • Omega‑3 (EPA/DHA) – senken Triglyceride; gemischte Evidenz für Herzinfarktprävention.
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Beispielprodukte

  • Hafer-Beta‑Glucan-Produkte (OatWell, Haferdrinks mit Beta‑Glucanen)
  • Omega‑3‑Öle (NORSAN, Minami Nutrition)

3. Brain‑Food & Fokus-Produkte

Produkte für Konzentration und mentale Leistungsfähigkeit sind beliebt, doch nur wenige Inhaltsstoffe haben eine solide wissenschaftliche Basis.

Belegte Inhaltsstoffe

Koffein – verbessert kurzfristig Wachheit und Aufmerksamkeit.

L‑Theanin + Koffein – Kombination kann Aufmerksamkeit verbessern (moderate Evidenz).

Omega‑3 (EPA/DHA) – gemischte Evidenz für kognitive Funktionen; kein akuter Fokus‑Boost.

Häufig werden diesen Produkten Vitamine und/ oder Mineralstoffe zugesetzt, die einen passenden Health Claim liefern. Wie zum Beispiel aus der Reihe der B-Vitamine, Eisen oder Jod. Dabei gilt zu beachten, dass Effekte nur wirksam sind, wenn tatsächlich ein Mangel, bzw. ein erhöhter Bedarf dieser Mikronährstoffe besteht.

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Beispielprodukte

  • Matcha‑Getränke (Koffein + L‑Theanin)
  • Koffein-Drinks wie Red Bull, Monster Energy
  • Omega‑3‑Shots wie NORSAN Omega‑3 Total

Wo Evidenz fehlt

  • „Nootropic Bars“, „Focus Snacks“, Pilzextrakte (Lion’s Mane, Cordyceps) → Keine belastbaren Humanstudien, keine EU‑Health‑Claims.

4. Sport & Regeneration

Im Sportbereich ist die Evidenz oft besser. Viele Produkte haben klar belegte Effekte auf Leistung und Regeneration.

Belegte Inhaltsstoffe

  • Protein – unterstützt Muskelaufbau und Regeneration.
  • Kohlenhydrat‑Elektrolyt‑Getränke – EU‑Health‑Claim: verbessern Wasseraufnahme bei Ausdauerbelastung.
  • Kreatin – sehr gut untersucht; steigert Kraftleistung.

Beispielprodukte

  • Proteinriegel (Quest Bar, MyProtein Bar)
  • Isotonische Getränke (Powerade, Gatorade)
  • Kreatin-Monohydrat (Creapure)

Wo Evidenz fehlt

  • „Recovery Shots“ mit exotischen Pflanzenextrakten → Keine belastbare Evidenz.
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